Nach der Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) und der einfachen physikalischen Untersuchung durch Arzt bzw. Ärztin bilden die Ergebnisse von Laboruntersuchungen („Laborwerte“) und von bildgebenden Untersuchungen („radiologische Befunde“) eine wesentliche Grundlage zur Entscheidung für die Therapie einer eventuell vorhandenen Erkrankung.

Im radiologischen Befund wird vom Facharzt für Radiologie in medizinischer Fachsprache festgehalten, ob und welche Veränderungen erkennbar sind und welche medizinische Bedeutung sie haben. Im Allgemeinen ist es dann die Aufgabe des Zuweisers mit der Patientin / dem Patienten dieses Ergebnis und die Konsequenzen zu besprechen.

Einfache Befunde (meist kurze Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen) werden meist unmittelbar nach der Bildgebung diktiert und geschrieben und können nach einer kurzen Wartezeit von der untersuchten Person mitgenommen werden. Umfangreichere Befunde (vor allem CT und MR) sind zu einem späteren Zeitpunkt (meist am nächsten oder übernächsten Arbeitstag) abzuholen bzw. werden per Post (kostenpflichtig) oder elektronisch (gratis) übermittelt.